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Liebe Bewohner und Bewohnerinnen, liebe Angehörige und verehrte Besucher des Ev. Altenheims Odenkirchen
Ihre Geduld, Disziplin und Kooperationsbereitschaft, aber auch das kompetente Verhalten aller Mitarbeiter im Ev. Altenheim Odenkirchen haben dazu beigetragen, die Bewohner* innen und Mitarbeiter*innen vor einer Neuinfizierung mit dem Coronavirus zu schützen.
Die Verantwortlichen in der Politik haben im Dezember 2020 die Besuchsregelungen neu definiert. Wir möchten folgende Besuchsregelungen gemeinsam mit Ihnen umsetzen.
Aktuell wurde uns die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 23.12.2020 am 24. Dezember 2020 nachmittags zugeleitet.
Mit Inkrafttreten der Verordnung sind Besuche in unserem Altenheim ohne offiziell gültige Corona-Tests nicht mehr möglich.
Corona Schnelltest für Angehörige und Besucher
Gerne möchten wir Angehörigen und Besuchern ab dem 21.Dezember 2020 die Möglichkeit anbieten sich in unserem Altenheim mit einem Corona Antigen-Schnelltest testen zu lassen. Damit dies gut gelingt haben wir in jeder Woche fünf Termine vorgesehen an denen sich jeweils bis zu fünfzehn Personen testen lassen können.
Die Termine sind:
Montags im Zeitraum von 10:00h bis 12:00h
Mittwochs im Zeitraum von 15:30h bis 17:30h
Donnerstags im Zeitraum von 14:30h bis 17:30h
Freitags im Zeitraum von 08:00h bis 10:00h
Samstags im Zeitraum von 15:00h bis 17:00h
Den Termin am Samstag würden wir gerne den Personen anbieten, die einen weiteren Anfahrtsweg für den Besuch im Altenheim haben.
Bitte lesen Sie dazu unser Informationsblatt „Corona Schnelltest für Angehörige und Besucher“.
Besuchsregelungen
Verlassen der Pflegeeinrichtung
Besuchszeiten
Aktuell haben wir folgende Zeiten für Sie vorgesehen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Besuchsbeginn ist jeweils:
Montag bis Sonntag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Hinderungsgründe für einen Besuch
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen keinen Zutritt zur Einrichtung erlauben können, wenn Besucher*innen
Unsere Besuchsorganisation orientiert sich an der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) in der gültigen Fassung ab dem 23. Dezember 2020. Darüber hinaus halten wir uns an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen vom 08.12.2020, den Ausführungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSGB-NRW) §3 Abs.2 Nr.2 vom 18. August 2020 sowie der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 30. November 2020 in der ab dem 16. Dezember 2020 gültigen Fassung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis - auch im Namen unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es grüßt Sie herzlich Ihr
Andreas Vossen,
Geschäftsführer und Einrichtungsleitung
Handzettel und Formulare zum Download
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